Die Cyberkriminalität nimmt massiv zu auch in der Schweiz. Selbst Kleinstunternehmen sind davon betroffen. Die Digitalisierung macht keinen Halt vor KU’s und KMU’s und die Firmen werden dadurch für kriminelle Aktivitäten im Cyberbereich angreifbarer.
Jetzt sollten Sie handeln. Als Inhaber eines KU oder eines KMU müssen Sie sich nicht bis im Detail mit dieser Thematik auskennen. Gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziffer 2 OR ist der Verwaltungsrat, gemäss Art. 810 Abs. 1 Ziffer 2 bei der GmbH sind die Geschäftsführer, verantwortlich für die Festlegung der Organisation der Gesellschaft. Die Risiken eines Cyberangriffes sind präventiv abzuschätzen und die geeigneten Absicherungen und Massnahmen zu organisieren.
Eine Cyberversicherung schützt Sie nicht gegen einen allfälligen Angriff. Zumindest sind aber die finanziellen Folgen eines Cyberangriffes abgedeckt. Mittlerweile bietet praktisch jede Versicherungsgesellschaft eine Cyberversicherung an.
Die Prävention beginnt bereits mit der Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Eine regelmässige Überprüfung der Sicherheitsupdates des Betriebssystems auf Aktualität, der Einsatz einer Virensoftware sowie der Einsatz einer Firewall gehören ebenfalls zu den Mindestmassnahmen. Auch regelmässige Backups und die externe Auslagerung von Datensicherungen sollten sichergestellt werden.
Trotz aller Vorkehrungen kann ein Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs werden. Es ist Chefsache präventiv tätig zu werden und die Massnahmen zu ergreifen um mindestens das Risiko eines Angriffes zu minimieren. Den die finanziellen Schäden und ein allfälliger Imageverlust können schnell das Aus für ein Unternehmen bedeuten.