Wie der Bundesrat anfangs Dezember entschieden hat, soll das Frauenrentenalter erst per 1. Januar 2024 auf 65 Jahre erhöht werden. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 % zur Sanierung der AHV wird erst ab 2024 umgesetzt. Damit verbleiben die Mehrwertsteuersätze im 2023 nochmals bei 7.7%, resp. bei 2.5% und 3.7% für den Sondersatz (Beherbergungen).